Fastenfähigkeit
  Fastenfähigkeit

Aussprache:
arabisch: استطاعة الصوم
persisch:
englisch:

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Als Fastenfähigkeit werden die Voraussetzungen bezeichnet, die ein Muslim - ob Mann oder Frau - erfüllen muss, damit für ihn das Fasten [saum] im Monat Ramadan zur religiösen Verpflichtung [wadschib] wird.

In der Regel werden acht Voraussetzungen zur Fastenfähigkeit genannt:

bullet religiöse Reife
bulletgeistige Gesundheit
bulletkörperliche Fähigkeit zum Fasten: Als nicht fähig gilt ein Kranker aber unter Umständen auch schwangere Frau, stillende Mütter, sehr alte Menschen oder körperliche Schwache.
bulletim Zustand des Bewusstseins
bulletnicht auf Reise
bulletnicht im Zustand der Regelblutung [haydh] bzw. Wochenbettblutung [nifas]
bulletdas Fasten [saum] darf nicht schaden
bulletdas Fasten [saum] darf nicht zu übertriebener Belastung führen.

Diejenigen, die durch genannte Gründe verhindert sind, holen die Fastentage nach. Ist auch das Nachholen binnen eines Jahres nicht anzunehmen bzw. zu erwarten, dann wird eine Fastenersatzleitung [fidya] entrichtet.

Sonderregeln gibt es beim Fasten der Schwangeren und Fasten der Stillenden.

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