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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Erhalt von
Rechtsurteilen [fatwa] durch den
Nachahmer [muqallid] von seinem
Vorbild der Nachahmung ist Voraussetzung für die
Nachahmung [taqlid].
Klassisch gibt es vier Wege des
Erhalts von
Rechtsurteilen [fatwa] von seinem
Vorbild der Nachahmung:
- Man hört das
Vorbild der Nachahmung mit eigenen Ohren direkt
- Man hört das
Rechtsurteil [fatwa] von zwei
gerechten Personen [adil], die es vom
Vorbild der Nachahmung weiterleiten.
- Man hört es durch eine zuverlässige Person, der für
seine Wahrhaftigkeit bei der Nachrichtenübermittlung bekannt
ist
- Man liest es im
religiösen Regelwerk [risala] des
Vorbildes der Nachahmung, wobei man überzeugt davon ist,
dass es vom
Vorbild der Nachahmung stammt.
Im Zeitalter der globalen Kommunikation kommen weitere
Transportwege hinzu, wie z.B. die Homepage des
Vorbildes der Nachahmung, wobei stets vorausgesetzt werden
muss, dass man von der Authentizität überzeugt ist.
Die eigene Kenntnis über ein
Rechtsurteils [fatwa] ist so lange gültig, so lange man
nicht zu der Überzeugung gelangt, dass das
Vorbild der Nachahmung sein
Rechtsurteil abgeändert bzw. ergänzt hat, was zwar selten
geschieht aber durchaus möglich ist.
Gibt das eigene
Vorbild der Nachahmung zu einem bestimmten Thema keine
Auskunft, darf der
Nachahmer [muqallid] sich in dem Fall nach dem
Rechtsurteil eines anderen
Vorbildes der Nachahmung richten.