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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Dreifachscheidung oder dreifache Scheidung ist eine Folge
von mehreren
Scheidung und Versöhnungen eines Ehepaare.
Das bedeutet, dass sich ein Mann dreimal von seiner Frau
scheiden lässt, wobei er zweimal zu ihr zurückgekehrt ist.
Nach übereinstimmender Auffassung der
Rechtsgelehrten [mudschtahid] ist es einem Mann, der sich
dreimal von seiner Frau hat scheiden lassen, untersagt, sie
erneut zu heiraten, es sei denn, die Frau heiratet einen
anderen Mann, vollzieht mit ihm die Ehe und lässt sich dann
von ihm scheiden oder der Mann stirbt.
Bei der dreifachen Scheidung handelt es sich um eine
Unwiderrufbare Scheidung (Talaq al-Ba'in), bei der der
Mann die Ehe nach der Scheidung nicht widerrufen kann.
Bei dieser Form der
Scheidung gibt es einen Unterschied zwischen
Rechtsgelehrten [mudschtahid] der
Sunniten und der
Schiiten. Während
Sunniten die Auffassung vertreten, dass alle drei
Scheidungen auf einmal ausgesprochen werden können, vertreten
Schiiten die Auffassung, dass die zweite Scheidung erst
nach der Versöhnung möglich ist.
Damit ein Paar auch nach dreifacher Scheidung wieder
verheiratet werden kann, muss die Frau zunächst einen anderen
Mann heiraten. Die Heirat der Frau mit einem anderen Mann zum
Zweck der Rückkehr zur ursprünglichen Ehe wird "Tahlil" (etwas
halal machen, oder Legitimierung) genannt, und der andere
Mann, mit dem die Frau geheiratet hat, wird "Muhallil" (Legitimator)
genannt. Es gibt Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit
der Ex-Mann seine dreifach geschiedene Ex-Frau heiraten kann:
Der Muhallil muss die
religiöse Reife erlangt haben, ihre Ehe muss eine zeitlich
unbefristete Ehe sein (also keine
Zeitehe), sie müssen Geschlechtsverkehr gehabt haben, der
Muhallil muss aus freier Entscheidung sich wieder scheiden
lassen oder gestorben sein.