.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Beratungsversammlung ist ein
Islamisches Prinzip zur Entscheidungsfindung für große
Gemeinschaften. Darin sollen die fähigsten und vom Volk
gewählten Repräsentanten durch gegenseitige Beratung zu
Entscheidungen kommen, die für das Volk nützlich sind.
Gemäß der Aussage
Imam Hasans (a.) "Es gibt kein Volk, das sich
untereinander berät, dass (dadurch) nicht zur Vernunft
geleitet wird." (Tuhaf
al-Uqul, S. 233), wird im
Islam
davon ausgegangen, dass eine vernünftige Lösung in
gegenseitiger Beratung erzielt werden kann, wenn andere
Faktoren wie Selbstsucht und Geltungsdrang in solch einer
Beratungsversammlung relativiert werden. Im Gegensatz zum
Parlament westlicher Prägung ist allerdings eine
Islamische Beratungsversammlung (Madschlis) nur befugt im Rahmen der göttlichen
Gebote zu agieren und kann diese nicht außer Kraft setzen. In
diesem Sinn ist auch die
Islamische Beratungsversammlung das
parlamentarische Organ der
Islamische Republik Iran, wie es im
Kapitel 6 (Legislative) der
Verfassung der Islamischen Republik Iran beschrieben ist.
In
sunnitischen historischen Werken wird die
Beratungsversammlung als einer der Wege bezeichnet, mit denen
der
Kalif bestimmt wird. Dieses Prinzip wird für die
Anfangszeit des
Islam
von
Schiiten abgelehnt, da sie davon ausgehen, dass die
Zwölf Imame (a.) von
ALLAH
bestimmt und vom
Propheten Muhammad (s.) angekündigt wurden. Erst nach der
großen Verborgenheit des
Imam
Mahdi (a.) war es nötig, einen Weg zur Bestimmung der
Vertretung zu etablieren. Das Prinzip
Statthalter der Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] erfüllt
unter anderem diese Funktion. Entsprechend ist die
Expertenversammlung [madschlis-e-chobregaan] in der
Islamischen Republik Iran ebenfalls eine Art
Beratungsversammlung zur Berufung des Stellvertreters des
Imam
Mahdi (a.) bis zu seiner Rückkehr.