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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) ist eine Art der
Scheidung, bei der die Frau aufgrund fehlender Liebe zum
Mann diesem die
Brautgabe oder ein anderes Gut schenkt und sich von ihm
scheiden lässt.
Die Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) gehört zu den
unwiderrufbaren Scheidungen (Talaq al-Ba'in) mit der
Ausnahme, dass die Frau während der
Wartezeit [iddah] die Unwiderrufbarkeit aufheben kann.
Diese Art der Scheidung kann auch als einvernehmliche
Scheidung von beiden gemeinsam vereinbart werden.
Bei der Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) darf das
Eigentum, das der Mann der Frau entzieht, nicht höher sein als
ihre
Brautgabe.
Es gibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der
Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) und der
Entfremdungsscheidung (Chul-Scheidung).
Beide
Scheidungen sind
unwiderrufbare Scheidungen (Talaq al-Ba'in). Bei beiden
Scheidungen wird durch einen Vergleich zwischen dem Mann
und der Frau die
Scheidung vollzogen. Es gibt aber auch Unterschiede
zwischen den beiden Scheidungsarten:
Bei der
Entfremdungsscheidung (Chul-Scheidung) fehlt es nur der
Frau an Liebe zum Mann, bei der Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung)
hingegen fehlt es beiden Ehepartnern an Liebe zueinander.
Bei der Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) darf das
Vermögen, das die Frau an den Mann zahlt, nicht höher sein als
ihre
Brautgabe; bei der
Entfremdungsscheidung (Chul-Scheidung) darf sie höher
sein.