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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der arabische Begriff "maghrib" (Beginn des Abends) bedeutet auch
"Westen", das heißt also "Sonnenuntergang". Mit dem vollendeten Sonnenuntergang beginnt die Zeit des obligatorischen
Abend-Gebetes sowie die Zeit des
Fastenbrechens an
Fastentagen.
Die Vollendung des
Sonnenuntergangs ist teilweise unterschiedlich definiert. Während einige davon ausgehen,
dass der einfache Sonnenuntergang maßgebend ist, gilt bei der
dschafaritischen Rechtsschule
erst das Verschwinden der
Rötung am östlichen Horizont als vollendeter Sonnenuntergang, was in nördlichen
Breitengraden erst einige Minuten nach dem Untergang der
Sonne erfolgt.
Die Zeit für das
Abend-Gebet gilt nach einigen
Rechtsschulen bis zum vollständigen Verschwinden des
letzten Abendlichts, das heißt bis zum Eintritt in die völlige Dunkelheit. Bei anderen geht
sie darüber hinaus. Bei der
dschafaritischen Rechtsschule
darf das Abendgebet ohne Pflicht zum
Nachholgebet
ausgeführt werden bis kurz vor Mitternacht bzw. bis 11 Stunden und 15 Minuten
nach Sonnenhöchststand abzüglich der Zeit, die man für das
Nachtgebet
benötigen würde.
Der Abend gilt im Islam als Beginn eines
Tages, der zuerst mit
der Dunkelheit beginnt und dann in die Helligkeit übergeht, was auch ein
Gleichnis für das irdische
Leben und das
Jenseits darstellt.